Vielfältige rechtliche Grundlagen zur Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen befinden sich in zahlreichen Gesetzbüchern, Konventionen, Verträgen und Leitlinien. Aber auch wenn Kinder und Jugendliche in Gesetzestexten nicht ausdrücklich erwähnt werden, sind sie stets Bürger*innen und ihre Rechte sind daher in der Verfassung verankert!
Trotz allem werden Kinderrechte nicht immer überall gewährt. Umso wichtiger erscheint uns eine umfassende Aufklärung (bundesweiten Umfragen zufolge weiß nur eines von sieben Kindern, dass es Rechte hat), Beratung von Erwachsenen und die Stärkung demokratischer Handlungskompetenzen bei den Kindern und Jugendlichen selber.
Die Grundlagen für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sind folgenden Rechtsebenen entnommen:
Sie können nebenstehend auch als Datei heruntergeladen werden.
Zusammengestellt wurden sie vom Kinderrechts-Beauftragten von Kompaxx e.V. für den Initiativkreis Kinder- und Jugendbeteiligung in Spandau.
Stand der (Gesetzes-)texte: Juli 2020
Keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit!
Illustration von Ka Schmitz