Die ambulante Eingliederungshilfe nach §113 SGB IX ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche, die eine körperliche oder geistige Behinderung oder eine Sinnesbeeinträchtigung haben oder hiervon bedroht sind. Grundlage ist eine Zuordnung zum Personenkreis § 99 SBG IX.
Durch eine individuelle Förderung sollen die Folgen der (drohenden) Behinderung abgeschwächt oder beseitigt und eine möglichst aktive, selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.
Die Eingliederungshilfe muss beim „Teilhabefachdienst Jugend“ des zuständigen Jugendamtes beantragt werden. In einer gemeinsamen Hilfeplanung wird dort anschließend der individuelle Hilfebedarf ermittelt, es werden bedarfsgerechte Ziele entwickelt und eine passende Fachkraft vermittelt.
Aufgaben und Schwerpunkte
Die wichtigsten Aufgaben der ambulanten Eingliederungshilfe sind:
Stärkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
individuelle Einzelförderung
Begleitung und Unterstützung im öffentlichen Raum
Beratung und Vernetzung (im Lebensumfeld und im Hilfesystem)
Die Förderung kann folgende Schwerpunkte beinhalten:
basale Aktivierung und Förderpflege
Bewegungsförderung und Stärkung der Gesundheit
Aktivitäten des täglichen Lebens und Erweiterung der lebenspraktischen Fähigkeiten
Aufbau und Erhalt sozialer Kontakte
Stärkung des Selbstwertgefühls, der Selbstwirksamkeit und der Selbstbestimmung
Konzentration, Wahrnehmung und Sprache
kreative Freizeitgestaltung sowie Teilhabe an sportlichen und kulturellen Angeboten
Entwicklung schulischer, beruflicher und zukunftsrelevanter Perspektiven
Unser Team der Eingliederungshilfe
Wir führen seit mehreren Jahrzehnten Hilfen im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe durch. Unser interkulturelles Team besteht aus Fachkräften mit unterschiedlichen pädagogischen Grundqualifikationen sowie vielfältigen Berufserfahrungen.
Die Qualität unserer pädagogischen Arbeit wird zusätzlich durch regelmäßige Supervision und Fortbildung gesichert.
Grundsätzlich steht bei uns der Mensch in seiner Ganzheitlichkeit im Vordergrund. Jedes Kind wird mit seinen individuellen Stärken und Schwächen wahrgenommen und gefördert.