Betreutes Jugendwohnen (BJW)

Unser Angebot

Unsere Wohngruppen (WGs) und das betreute Einzelwohnen (BEW) bieten dir ein Hilfeangebot mit betreuungsfreien Zeiten. Wir arbeiten im Haupt- und Co-Betreuungssystem, um eine stetige Betreuung sicherzustellen. Wir unterstützen Jugendliche und junge Volljährige, die auf ihrem Weg zur Selbstständigkeit Hilfe benötigen.

Für wen geeignet?

Wir richten uns an Jugendliche und junge Erwachsene ab 15 Jahren, die:

  • Aufgrund ihrer Lebenssituation nicht mehr in ihrer Familie leben können, aber Unterstützung brauchen.
  • Soziale Benachteiligungen erleben und Hilfe bei der Lebensführung benötigen.
  • Besonders aufgrund ihrer Flucht Unterstützung in verschiedenen Bereichen benötigen.
  • Einen Schul- oder Ausbildungsabschluss anstreben und dabei Hilfe benötigen.
  • Ein gewisses Maß an Selbstständigkeit mitbringen, da es sich um Wohnplätze mit betreuungsfreien Zeiten handelt.

Voraussetzungen für die Aufnahme

Die Jugendlichen sollten:

  • Fähigkeiten haben, um selbstständig leben zu können.
  • Offen für Zusammenarbeit und kooperativ sein.
  • Fähigkeiten mitbringen, um gut in der Gemeinschaft leben zu können.

Ausschlusskriterien

Folgende Punkte schließen eine Aufnahme aus:

  • Keine Bereitschaft zur Zusammenarbeit
  • Akute Suchtprobleme
  • Gefahr für sich selbst oder andere
  • Keine Bereitschaft, eine Beschäftigung (z. B. Schule, Praktikum, Ausbildung oder Arbeit) aufzunehmen

Inhalte der Betreuung

Wir bieten ein auf die Bedürfnisse der Jugendlichen zugeschnittenes Betreuungsangebot zur Förderung in folgenden Bereichen:

  • Ermittlung der Bedürfnisse in allen Beratungsbereichen
  • Selbsthilfe- und psychosoziale Beratung
  • Schulische und berufliche Orientierung
  • Umgang mit Geld und sozialrechtliche Ansprüche
  • Unterstützung bei rechtlichen und asylrechtlichen Fragen
  • Selbstversorgung und hauswirtschaftliche Fähigkeiten
  • Aktive Freizeitgestaltung
  • Vernetzung mit anderen Beratungsstellen
  • Elternarbeit

Wichtige gesetzliche Grundlagen:

  • § 27 KJHG: Voraussetzung für erzieherische Hilfe
  • § 34 KJHG: Sonstige betreute Wohnformen
  • § 41 KJHG: Hilfen für junge Volljährige, Nachbetreuung

 

     

"Lebe, lerne, lache!"... unser Slogan für das WG-Leben