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Kinderrechte in den stationären Erziehungshilfen

Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren für Kinder und Jugendlichen sind für Einrichtungen der Jugendhilfe spätestens seit Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes Anfang 2012 eine Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnisse.

Kompaxx e.V. setzte sich im Jahre 2012 bei einem Qualitätszirkel mit Beteiligungstrukturen in seinen stationären Wohnformen auseinander. In diesem Prozess entstanden ein Rechtekatalog, ein Willkommensordner und regelmäßige "Jugend-Betreuer-Talks", die sich später zu einem jährlich stattfindenden Aktionstag weiterentwickelten. Ziel dieser Treffen war der Austasuch zwischen jungen Bewohner*innen, Fachkräften und Leitungskräften "auf Augenhöhe" sowie die Vernetzung der jungen Bewohner*innen aus den unterschiedlichen Einrichtungen. Dabei wurden Themen erörtert, die im Jugendhilfealltag zu Frust führen und gemeinsame Lösungen entwickelt. Beispielsweise machten sich junge Bewohner*innen 2013 für offenes WLAN in ihren Wohngemeinschaften stark. Seitdem schließen neue Bewohner*innen eine WLAN-Vereinbarung mit dem Träger ab und erhalten kostenlosen Zugang.

Zwei Beschwerdeverfahren wurden während eines 1,5-jährigen Prozesses zwischen 2013 und 2014 im Betreuten Jugendwohnen und während eines knapp 1-jährigen Prozesses zwischen 2015 und 2016 im Mutter-Kind/Vater-Kind-Wohnen anhand von weiteren Qualitätszirkeln gemeinsam mit Leitungen, Fachkräften und unter Mitarbeit von Bewohner*innen entwickelt. Zur Einführung des Beschwerdeverfahrens in 2015 wurde bei Kompaxx eine neutrale Vertrauensperson für Beschwerden eingestellt. Sie besucht die jungen Bewohner*innen regelmäßig vor Ort und ist für sie telefonisch, per Mail oder per Post erreichbar.

Begleitet wurden diese Prozesse vom trägerinternen Kinderrechts-Beauftragten.

Expertise zu Ombuds- und Beschwerdestellen

Laut neuem Bundeskinderschutzgesetz sind Träger der Jugendhilfe verpflichtet, "Beschwerdeverfahren in persönlichen Angelegenheiten" zu entwickeln. Kompaxx e.V. entwickelte in 2014 ein für die Einrichtung geeignetes Beschwerdeverfahren - gemeinsam mit Mitarbeiter*innen und Bewohner*innen.

Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl veröffentlichte bereits 2011 die Expertise: "Ombuds- und Beschwerdestellen in der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Eine Bestandsaufnahme unter besonderer Berücksichtigung des möglichen Beitrags zum Lernen aus Fehlern im Kinderschutz" (herausgegeben vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung).

Das Rechteposter, welches in den Wohngemeinschaften neben dem ausführlichen Rechtekatalog aufgehängt wird.