1. Grundlage und Zielsetzung

Zielsetzung

Begleiteter Umgang nach § 18 SGB VIII ist ein Angebot der Jugendhilfe für Kinder und ihre Familien bei Trennung und Scheidung der Eltern, um die Beziehung und Bindung zu beiden Eltern bzw. anderen wichtigen Bezugspersonen aufrechterhalten zu können.

Ziel ist die Anbahnung, Widerherstellung oder Weiterführung des Kontaktes zwischen einem Kind und dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt. Für die Entwicklung des Kindes und die seiner Identität ist es von großer Bedeutung, dass es Kenntnis über die eigene Herkunft und die Möglichkeit des unbelasteten Umgangs mit beiden Eltern hat.

Betreuter Umgang kann sinnvoll und notwendig sein:

  • bei hohem Konfliktpotential der Beteiligten
  • bei Loyalitätskonflikten des Kindes
  • bei Elternentfremdung
  • bei starken psychischen oder physischen Beeinträchtigungen eines oder mehrerer Beteiligter
  • bei Entführungsgefahr
  • bei Verdacht auf häusliche Gewalt

2. Arbeitsansätze und Methoden

Der Träger stellt kindgerechte Räumlichkeiten zur Verfügung, in denen Umgangskontakte zwischen dem Kind und einem Elternteil in Anwesenheit einer/s ausgebildeten Umgangsbegleiterin/ers stattfinden.

Die Begleiterin/er  fördert dabei die Anbahnung und die Entwicklung positiver Kontakte zwischen dem Kind und seinem Elternteil. Parallel laufende Beratungen unterstützen die Eltern, den Umgang in absehbarer Zeit selbstständig zu regeln und ihre Verantwortung als Eltern (wieder) wahrnehmen zu können.

Wir bieten den Begleiteten Umgang in deutscher-, englischer-, französischer-, arabischer-, kurdischer-, polnischer-, russischer- und türkischer Sprache an.