1. Grundlage und Zielsetzung

Ambulante Familientherapie im Sinne des §27 (3) SGB VIII ist die Beratung bzw. Therapie der ganzen Familien (oder Teilfamilie) und nicht nur des Familienmitgliedes, dass die Symptome bzw. die Probleme hat. Grundlage hierfür ist die Annahme, dass die ganze Familie mit der Problematik in Zusammenhang steht bzw. beteiligt ist.

Zielsetzung
Bisherige Kommunikationsmuster der Familie werden herausgearbeitet und hinterfragt. Neue Möglichkeiten des Wahrnehmens, Verstehens und Handelns werden erkundet und erprobt. Auf dieser Grundlage wird die Kommunikation bzw. der Austausch der Familienmitglieder untereinander verändert/verbessert; bestehende Beziehungsmuster bzw. das dahinterstehende Verhalten verändert


Zielgruppe
Familien mit einem Veränderungswunsch bezüglich ihres Zusammenlebens, die  gemeinsam und durch Beratungsgespräche an ihren Themen arbeiten möchten:
•    Paarkonflikte
•    Erziehungsprobleme
•    Verhaltensmuster durch eigene Biographie
•    Geschwisterkonflikte
•    kindliche Verhaltensauffälligkeiten
•    Schulprobleme (Schuldistanz) etc.

2. Arbeitsansätze und Methoden


•    Selbstheilungskräfte der Familie aktivieren
•    Probleme innerhalb des Beziehungssystems Familie zu betrachten
•    Veränderungen im Familienzusammenleben anregen (gegenseitiges Verständnis/Empathie)
•    Das Verhalten ihres Kindes aus einem anderen Blickwinkel betrachten
•    Anforderungen und Veränderungen des sozialen Umfeldes aktiv haben
•    Mit Hilfe von Gesprächs- bzw. Fragetechniken (Zirkuläres Fragen,  Reframing,  Skalierungsfragen, Ausnahmefragen, Wunderfrage) die  Problemen und deren Bedeutung für die Familie erkunden

Setting
In einem Zeitraum von einem halben Jahr bis zu einem Jahr finden 14 tägig (gegebenfalls wöchentliche) Gespräche statt. Die Therapie findet, je nach Bedarf, in Ihrer Wohnung oder in den Räumen des Vereins statt. In der Regel arbeiten zwei TherapeutInnen von Kompaxx mit der Familie.

3. Mitarbeiter

Unsere Mitarbeiter verfügen neben der pädagogischen/psychologischen Grundausbildung über eine abgeschloßene familientherapeutische Zusatzqualifikation. Regelmäßige Fallintervision und externe Supervision unterstützen die Familientherapeuten in methodischen Fragen und in der Reflexion der therapeutischen Prozesse.

4. Finanzierung

Die Familientherapie kann als therapeutische Leistung der Hilfe zur Erziehung analog der Leistungsbeschreibung des Berliner Senats gemäß des § 27.3 SGB VIII erbracht werden. Eine Kostenübernahme durch das zuständige Jugendamt ist bei entsprechender Indikation möglich.

Kontakt

Patricia Sanches-Lima
Fachliche Leitung
Fon: 030 337738421
Mobil: 0151 11377729
Mail: patricia.sancheslima(at)kompaxx.de