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Problemlagen

Ambulante Hilfen bieten Unterstützung bei folgenden Problemlagen:

  • Armut, Arbeitslosigkeit, Verschuldung, schlechter Gesundheitszustand, schlechte Wohnverhältnisse
  • Probleme bei der Bewältigung des Alltags (auch Haushaltsführung)
  • Erziehungs- und Partnerschaftsprobleme
  • Sucht, psychische Beeinträchtigungen, Behinderung und chronische Erkrankungen
  • Ausschluss aus dem sozialen/kulturellen Leben
  • fehlende kulturelle Orientierung/ unterschiedliche Weltanschauung
  • Migrationshintergrund
  • Leistungs- und Gedächtnisprobleme/Entwicklungsrückstände (Schule, Arbeit, Lernen generell)
  • Verwahrlosung, Misshandlung, Bindungsstörung
  • Verhaltensauffälligkeiten bis hin zu dissozialem Verhalten

 Fallbeispiele zur Veranschaulichung:

  • Frau Q. ist alleinerziehend mit einem  5jährigen Sohn. Eigentlich hat sie alles ganz gut „im Griff“. Aber ihr Sohn hat oft heftige Wutanfälle und das  schon am Morgen, vor der Kita. Sie ist dann ganz unsicher, ob sie nicht doch vieles in der Erziehung falsch macht. Sie wünscht sich  konkrete Tipps von jemanden der sie und ihren Sohn im Alltag erlebt, zumal sie selber überwiegend im Heim aufgewachsen ist und ihre Mutter kein Erziehungsvorbild für sie ist.
  • Frau X. hat sich vor zwei Jahren von ihrem Mann getrennt. Von den vier Kindern sind zwei noch im Vorschulalter. Nach der Trennung ging es ihr immer schlechter, bis sie so depressiv war, dass sie in eine Klinik musste und die Kinder vorrübergehend untergebracht wurden. Jetzt geht es ihr zwar besser, aber sie hat immer noch Phasen, wo sie keine Post öffnet, den Haushalt „schleifen“ lässt und sich mit den Kindern auch nur im notwendigen Maße beschäftigt. Durch angehäufte Schulden droht die Wohnungskündigung. Die Kindesmutter schafft es häufig nicht die Kinder in die Kita zu bringen. Die jugendliche Tochter ist häufig in der Rolle der Ersatzmutter. Der Kindesvater wohnt außerhalb Berlins und es gibt keine Umgangsregelung und wenig Kontakt. Das zuständige Jugendamt ordnet die Zusammenarbeit mit einer Familienhilfe an.
  • Fr. Ö. ist Mutter von drei Kindern in unterschiedlichen Entwicklungsphasen. Jahrelange, gewalttätige Streitigkeiten mit ihrem Ehemann gipfelten in einer Trennung vor ca. 1,5 Jahren. Der Kindesvater hat versucht  beim Familiengericht das Sorgerecht zu bekommen. Wegen gewichtiger Anhaltspunkte einer  Kindeswohlgefährdung (unregelmäßiger Schulbesuch, schlechte gesundheitliche Versorgung, strittige Elternschaft) ordnete das Gericht die Installierung einer Familienhilfe an.

 

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