Begleiteter

Umgang bei Kompaxx

Unterstützung für Kinder und Familien in Trennungs- und Scheidungs-situationen

Begleiteter Umgang

zur Stärkung der Bindung zwischen Kind und Eltern

Der begleitete Umgang ist ein wertvolles Angebot der Jugendhilfe, mit dem Kompaxx Kindern und ihren Familien in Zeiten von Trennung und Scheidung hilft. Das Ziel ist: die Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen, sowie zu anderen wichtigen Personen aufrechtzuerhalten. Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder in schwierigen familiären Situationen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um ihre Beziehungen zu stärken.


Wann ist  begleiteter Umgang sinnvoll?

Wie wir Familien helfen

  • Ziele des begleiteten Umgangs

    Ziel von Begleiteten Umgängen ist die Anbahnung, Wiederherstellung oder Weiterführung des Kontaktes zwischen dem Kind und dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt oder einer anderen Bezugsperson:


     


    •  Klärung der Voraussetzungen für Begleiteten Umgang
    • Kontaktaufnahme, Wiederherstellen der Bindung zwischen Kind, Elternteil und Bezugspersonen 
    • Herstellen einer tragfähigen Vereinbarung über den Begleiteten Umgang
    •  Sicherstellen der Beziehungskontinuität zu beiden Elternteilen bzw. anderen wichtigen Bezugspersonen 
    • Zeitnahe Verantwortungsübernahme für den Umgang durch die Eltern/Bezugspersonen
    • Tragfähige Vereinbarung über den selbstständigen Umgang



  • Unsere praxiserprobte Methoden

    Kompaxx bewirkt im Rahmen des begleiteten Umgangs eine Förderung des positiven Eltern-Kind-Kontakts in kindgerechten Räumlichkeiten. Bei den Umgangskontakten zwischen dem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil ist unsererseits eine*in Umgangsbegleiter*in mit entsprechender Qualifikation anwesend, um die Kontakte zu unterstützen. Parallel unterstützen wir Elternteile durch kontinuierliche Elternberatungen, um ihnen in absehbarer Zeit zu einer selbständigen Umgangsregelung zu verhelfen und ihnen zu ermöglichen, die Verantwortung als Eltern (wieder) wahrzunehmen


    Wir bieten die Umgangsbegleitung in mehreren Sprachen an.

Rechtliche Grundlagen unserer Arbeit

Die rechtliche Grundlage dafür ist im > § 18 (3)  SGB VIII festgelegt, der die Unterstützung von Kindern und Familien in Trennungs- und Scheidungssituationen betont.
 
Begleiteter Umgang kann beim
Jugendamt beantragt werden. Bei Kindeswohlgefährdung ist es notwendig, einen geschützten Umgang nach Absprache mit Jugendamt zu installieren.

Wir bewegen im Dialog!

Aynur Deniz
Bereichsleitung


Mobil: 0151 11334918
Mail:
aynur.deniz@kompaxx.de

Heike von Blohn

Stellvertretende Leitung
Ambulante Hilfen


Mobil: 0151 11334933
Mail:
heike.vonblohn@kompaxx.de