Wie bekomme ich Hilfe?


Eine erste Beratung passiert oftmals schon in einer Einrichtung in ihrem Umfeld und/oder mit einer Person ihres Vertrauens:

  • Kinderarzt/ Kinderpsychiater
  • Erziehungs- und Familienberatungsstelle
  • Therapeuten oder Schulpsychologie
  • Lehrer
  • die Kitaerzieherin
  • Mitarbeiterin des Familienzentrums etc.

Diese Beratung kann als Empfehlung die Beantragung einer ambulanten Hilfe zur Erziehung (z.B. Familienhilfe/ Erziehungsbeistandschaft) oder bei Kindern mit Behinderung einer Eingliederungshilfe haben.
Nach der Kontaktaufnahme mit Jugendamt, kann dieses, mit Hilfe seines Fallteams zur Überzeugung kommen, dass eine Hilfe zur Erziehung/ Eingliederungshilfe notwendig bzw. geeignet ist.

Zitat:  „Hilfe zur Erziehung wird immer dann gewährt, wenn ein erzieherischer Bedarf vorhanden ist, den die Personensorgeberechtigten ohne Hilfe von außen nicht erfüllen können. Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an" (Familienwegweiser Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Eine Eingliederungshilfe ist zudem von einer Zuordnung zum betroffenen Personenkreis nach dem Sozialgesetz XII (§53 SGXII) durch eine Amtsarzt abhängig.

Generell kann es auch sein, dass keine Hilfe zur Erziehung / Eingliederungshilfe vom Jugendamt veranlasst wird, sondern nur eine Beratung durch den zuständigen Mitarbeiter erfolgt, bzw. eine Weitervermittlung an eine Beratungsstelle.