Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach § 31 SGB VIII soll Familien durch intensive Betreuung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.
Ziele
Ein wesentliches Ziel ist, dass sich Kinder und Jugendliche altersgerecht und gesund entwickeln, sowie am gesellschaftlichen Leben beteiligen können. Ein zentraler Teil der ambulanten Sozialpädagogischen Arbeit mit Familien ist es auch, diese an Angebote in ihrem Umfeld anzubinden.
Arbeitsinhalte und Methoden