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Erziehungsbeistandschaft


Bei einer sogenannten Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII liegt der Fokus der Unterstützung auf der Arbeit mit einem einzelnen Kind einer Familie und weniger auf der Beratung der Eltern. Der junge Mensch in Beziehung zu sich und seiner Umwelt steht dabei im Mittelpunkt der pädagogischen Aufmerksamkeit.

Die Zielsetzung dieser Erziehungshilfe richtet sich überwiegend auf die Förderung und Persönlichkeitsentwicklung (soziale und emotionale Stabilisierung) des jungen Menschen.

Das soziale Umfeld wird in die Hilfe miteinbezogen, um sowohl neue Kontakte herzustellen, als auch die vorhandenen, positiven zu stabilisieren.

Der Helfer baut eine vertrauensvolle, emphathische Beziehung zum jungen Menschen auf und begleitet ihn sowohl in Einzelgesprächen, als auch durch gruppen- und freizeitpädagogische Angebote.

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine prozessorientierte Lebensbegleitung, die sich an die vorhandenen Potentiale der Kinder und Jugendlichen wendet und zur Selbsthilfe motiviert.

Die Elternberatung orientiert sich ebenfalls an diesen Zielen und wirkt einer Ausgrenzung aus der Familie bzw. aus dem sozialen Umfeld entgegen. Die Verbindung zur Lebenswirklichkeit der Kinder und Jugendlichen wird somit aufrechterhalten bzw. wiederhergestellt.
 

 Ziele

  • Überwindung von Entwicklungsproblemen und aktuellen Konfliktsituationen
  • Hilfe bei der Bewältigung von Krisen sowie von Alltagsproblemen
  • Unterstützung zur altersentsprechenden Verselbständigung, soweit möglich unter Erhaltung des Familienbezuges
  • Förderung der sozialen und emotionalen Kompetenz
  • Förderung der Erziehungskompetenz der Eltern
  • Verbesserung von Lern- und Entwicklungschancen
  • Stärkung der Selbsthilfepotentiale von Kindern, Jugendlichen und deren Familien
  • Erweiterung des Handlungsrepertoires
  • Sinnvolle Freizeitgestaltung 

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