Bei einer sogenannten Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII liegt der Fokus der Unterstützung auf der Arbeit mit einem einzelnen Kind einer Familie und weniger auf der Beratung der Eltern. Der junge Mensch in Beziehung zu sich und seiner Umwelt steht dabei im Mittelpunkt der pädagogischen Aufmerksamkeit.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach § 31 SGB VIII, soll Familien durch intensive Betreuung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.
Das Ambulante Clearing nach § 27 (2) SGB VIII ist ein Instrument zur Klärung krisenhafter Familiensituationen, um ein passgenaues Hilfsangebot zu entwickeln.
Aufsuchende Familientherapie (AFT) nach § 27.3 SGB VIII ist ein therapeutisches Unterstützungsangebot, bei dem der Fokus auf den Beziehungen, Verhaltensweisen und der Kommunikation innerhalb der Familie liegt.