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Erziehungsbeistand/ Betreuungshelfer - § 30 SGB VIII

1. Grundlage und Zielsetzung
2. Arbeitsansätze und Methoden
3. Mitarbeiter

1. Grundlage und Zielsetzung

Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer nach  § 30 SGB VIII  sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.

Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche überwiegend zwischen 9 – 16 Jahren sowie deren Eltern bzw. Personensorgeberechtigten. Häufig sind die jungen Menschen in eine krisenhafte Lebenssituation geraten, haben Konflikte im Schulbereich, leiden unter familiären Spannungen, oder zeigen Auffälligkeiten im Sozialverhalten.

Zielsetzung: Kinder und Jugendliche innerhalb der Familie unterstützen und beraten, um mit Beziehungssystemen wie Familie, Schule, Freizeit besser zu-recht zu kommen. Zwischen der sozialpädagogischen Betreuung und dem jun-gen Menschen soll möglichst eine verlässliche und tragfähige Arbeitsbeziehung aufgebaut werden.  Der junge Mensch soll in seinen Fähigkeiten gefördert und die Familie in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden. Die Verantwor-tungsbereitschaft und Beziehungsfähigkeit aller Beteiligten wird reflektierend bearbeitet. Ggf. kann auch eine Ablösung von der Familie und ein Verselbst-ändigungsprozess gefördert werden.

2. Arbeitsansätze und Methoden

Arbeitsinhalte

Konkret ist die Hilfe möglichst am Jugendlichen und seiner Familie orientiert. Unterstützung wird bspw. bei Schulproblemen geleistet, z.B. Gespräche mit Leherer/innen führen, das elterliche Interesse an der schulischen Situation des Kindes neu beleben, die Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern fördern, Rahmenbedingungen für schulisches Lernen verbessern. Unterstützt wird auch bei Ausbildungsfragen, bei Behördengängen, Staatsbürgerschaftsfragen oder Beziehungskonflikten angeboten. Ebenso tragen erlebnispädagogische Angebote in dieser Hilfe dazu bei, dass die jungen Menschen über ihre Konflikte, damit verbundenes Verhalten und Ziele besser reflektieren können.

3. Mitarbeiter

Geeignete Fachkräfte (gemäß § 72 SGB VIII) sind insbesondere Diplom-Sozialpädagogen/Sozialarbeiter (oder vergleichbare, wie Diplom-Pädagoge/in, Diplom-Psychologe/in). Viele unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über eine therapeutische Zusatzqualifikation.

Regelmäßige Fallintervision und externe Supervision unterstützen die Mitarbeiter in methodischen Fragen und in der fachlichen Reflexion.

Kontakt

Patricia Sanches-Lima
Fachliche Leitung
Fon: 030 337738421
Mobil: 0151 11377729
Mail: patricia.sancheslima(at)kompaxx.de