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Sozialpädagogische Familienhilfe - § 31 SGB VIII

1. Grundlage und Zielsetzung

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach §31 SGB VIII ist ein aufsuchendes und lebensweltorientiertes Unterstützungsangebot der Jugendhilfe für Familien in unterschiedlichen Problemlagen.

Sie unterstützt Eltern durch individuelle Beratung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und der Lösung von Konflikten und Krisen.

Familienhilfe ist im Rahmen der freiwilligen Erziehungsberatung "Hilfe zur Selbsthilfe" und knüpft an den vorhandenen Ressourcen der Familie an.

Im Rahmen der Gewährleistung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII ist die Familienhilfe ein Mittel zur Sicherung des Wohls des Kindes in der Familie.    

2. Arbeitsansätze und Methoden

Arbeitsinhalte

Der methodische Ablauf in der sozialpädagogischen Arbeit gestaltet sich in folgenden Prozessschritten:

  • Auftragsklärung und Falleinordnung
  • Sozialpädagogische Diagnosestellung (Risiko- und Ressourceneinschätzung)
  • Festlegung der Richtungsziele und Durchführung der Handlungsschritte
  • Auswertung und Überprüfung

Aus den individuellen Problemlage entwickeln sich unterschiedliche Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit in den Bereichen Pflege, Struktur, Sicherung, Orientierung und Anregung.

Ziel der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist es, die Familie langfristig zu befähigen, Probleme selbständig zu bewältigen. Die SPFH gibt den Familien Hilfe zur Selbsthilfe und unterstützt die Erziehungsberechtigten bei der Wiedergewinnung ihrer Handlungsfähigkeit.

Methoden

Die Sozialpädagogische Familienhilfe hat ein breites Spektrum unterschiedlicher
Arbeitsmethoden und Interventionsformen wie z.B.

  • Einzel-, Paar und Familiengespräche
  • Beratung in lebenspraktischen Fragen und Erziehungsberatung
  • Krisenmanagement und Konfliktbewältigung
  • Resilienz- und Kompetenzförderung
  • Vernetzung im Sozialraum

Als Hauptwirkfaktoren haben sind dabei eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung zwischen Fachkräften und den Klienten, ein Partizipationsempfinden, durch den Einbezug in Entscheidungen eingebunden in ein fachlich-professionelles Handeln erwiesen.

3. Mitarbeiter

Geeignete Fachkräfte (gemäß § 72 SGB VIII) für die Sozialpädagogische Familienhilfe sind insbesondere Diplom-Sozialpädagogen/Sozialarbeiter (oder vergleichbare, wie Diplom-Pädagoge/in, Diplom-Psychologe/in). Viele unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über eine therapeutische Zusatzqualifikation.

Regelmäßige Fallintervision und externe Supervision unterstützen die Mitarbeiter in methodischen Fragen und in der fachlichen Reflexion.

Kontakt

Patricia Sanches-Lima
Fachliche Leitung
Fon: 030 337738421
Mobil: 0151 11377729
Mail: patricia.sancheslima(at)kompaxx.de